Aufnahmeantrag & Beiträge & Arbeitsstunden

Hier finden Sie die Beitrittserklärung sowie die SEPA-Lastschrift zum herunterladen.

 

 

Verpflichtung zur Arbeitsleistung von aktiven Vereinsmitgliedern ab Januar 2024

Das Schützencorps 1878 e. V. Klein-Altenstädten, ist ein gemeinnütziger Verein und ist daher zur Aufrechterhaltung des Vereins selbst auf Mitgliedsbeiträge, Schießstandeinnahmen sowie auf Spenden angewiesen. 

Aus diesem Grund ist es erforderlich und im Hinblick auf den Verein von vitalem Interesse, dass die Mitglieder des Vereins zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sauberkeit, notwendiger Reparaturen sowie Event- und Feierlichkeitsausrichtungen, selbst Hand anlegen. 

Deshalb ist jedes aktives Mitglied des Schützenvereins ab Januar 2024 zur Ableistung von Arbeitsstunden  verpflichtet.

Als aktives Mitglied zählt jeder, der mindestens 1X in dem vorherigen Kalenderjahr einen Schießstand genutz hat.

 

Jährlich sind dabei, von jedem aktiven Mitglied des Schützenvereins 12 h/Jahr an Arbeitsstunden abzuleisten oder diese zu zahlen. Die Arbeitsstunden sind vorher mit einem der Unterschriftsberechtigten abzuklären.

 

Beginn: erstmalig im Jahr des 18. Geburtstages 

Ende: letztmalig im Jahr des 65. Geburtstages 

 

Welche Tätigkeiten werden angerechnet:  

- Arbeiten auf der Schießanlage 

- Arbeiten im Schützenheim 

- Arbeiten im Servicebereich (Theken-, Küchendienst)

- Schießleitung 

- Sonstige Arbeiten (Homepage erstellen / pflegen, Reparaturen, etc.)

 

 

Wann sind Arbeitsstunden zu leisten: 

Grundsätzlich immer in dem Geschäftsjahr, in dem Leistungen des Vereins im Hinblick auf die Ausübung des Schießsports in Anspruch genommen werden!

Private Feier im Schützenheim in dem Geschäftsjahr zählen nicht als Arbeitsstunden!

 

Mehr geleistete Arbeitsstunden sind auf andere Personen nicht übertragbar!

Ausnahme: Ehegatten und Lebenspartner, die im gemeinsamen Haushalt leben.

Jeder ist selbst dafür zuständig, dass seine Stunden entsprechend eingetragen sind und direkt im Anschluss an den Arbeitseinsatz von einem Unterschriftsberechtigten bestätigt werden! 

Unterschriftsberechtigt sind: 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, 1. Schießleiter und 1. Schatzmeister

Nicht dokumentierte und bestätigte Stunden, können und werden nicht angerechnet. 

Nicht geleistete Arbeitsstunden werden nach Jahresabschluss mit einer separaten Rechnung zugestellt.

Unstimmigkeiten sind unter Vorlage der Daten mit dem Vorstand zu klären.

Ziel der Arbeitsstunden ist es die anfallenden Arbeiten für den Verein auf möglichst viele Helfer zu verteilen.

Die 10,- € Ersatzleistung je nicht geleisteter Arbeitsstunde bedeuten eine Mehrbelastung an Arbeit, der anderen Vereinsmitglieder.

Der Verein lebt von Kameradschaft und nicht von bezahlten Ersatzleistungen!